Vor Unfallreparatur Zusage der Versicherung abwarten

Detmold (dpa/tmn) - Nach einem Unfall sollten Autobesitzer ihren demolierten Wagen nicht zu schnell in die Werkstatt bringen. Sie sollten erst die Zusage ihrer Versicherung abwarten.

Die Regulierung eines Autounfalls durch die Versicherung kann mehrere Wochen dauern. Einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen des Nutzungsausfalls besteht in der Bearbeitungszeit nicht automatisch, entschied das Landgericht Detmold (Aktenzeichen: 10 S 114/11). Daher sollten Autofahrer die Zusage der Versicherung abwarten.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer am 30. August 2010 einen Unfall. Einen Tag später informierte der Mann die Haftpflichtversicherung und brachte seinen Wagen in die Werkstatt. Da er die Reparatur aber nicht aus eigener Tasche bezahlen konnte, behielt die Werkstatt das reparierte Auto, bis die Versicherung die Rechnung am 5. Oktober 2010 beglich. Der Geschädigte verlangte daher eine Nutzungsausfallentschädigung.

Diese Forderung wiesen die Richter aber ab. Der Wagen sei nach dem Unfall fahrbereit gewesen. Der Halter habe durch sein übereiltes Handeln den Nutzungsausfall selbst zu verantworten. Und die Bearbeitungszeit der Versicherung von vier Wochen sei nicht zu beanstanden.

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