Vermögenswirksame Leistungen: Alternativen bei Jobwechsel

Berlin (dpa/tmn) - Wenn der neue Arbeitgeber nach einem Jobwechsel keine Vermögenswirksamen Leistungen zahlt, haben Sparer drei Möglichkeiten. Als erste Alternative löst der Arbeitnehmer den Vertrag auf.

„Man kann den Vertrag auch ruhen lassen oder aus eigener Tasche weiter selbst einzahlen“, erklärt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. „Das bleibt mir selbst überlassen.“ Die Rate lasse sich auch reduzieren oder eben bis Vertragsablauf aussetzen. Wer eine staatliche Förderung erhalten hat - die sogenannte Arbeitnehmersparzulage -, muss den Vertrag allerdings bis zu seinem Auslaufen bestehenlassen. Er müsste die Förderung sonst zurückgeben. Arbeitnehmersparzulage erhalten all jene, deren zu versteuerndes Einkommen weniger als 20 000 Euro im Jahr beträgt - für Verheiratete sind es 40 000 Euro, wenn das Geld in einen Aktienfonds fließt.

Bei Bausparverträgen ist es etwas weniger. Sparverträge für Vermögenswirksame Leistungen laufen über sieben Jahre. Sie lassen sich ohne Nachteile vorzeitig kündigen und auszahlen - ausgenommen, Sparer wollen die staatliche Förderung behalten. Wer sie nie bekommen hat, sollte ein weiteres Einzahlen vom privaten Budget und den persönlichen Sparzielen abhängig machen.

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