Verlust mit Wertpapieren verrechnen: Frist läuft bald ab

Berlin (dpa/tmn) - Macht ein Anleger in einem Jahr Verluste mit Wertpapieren, gleicht seine depotführende Bank diese automatisch mit zukünftig entstehenden Gewinnen aus. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Dadurch liegen die Gewinne niedriger - und mit ihnen die möglicherweise anfallenden Steuern. Aufpassen müssen allerdings Anleger, die Depots bei mehreren Banken haben. In diesem Fall gibt es keinen automatischen Verlustausgleich. Dieser muss über die Einkommensteuererklärung vorgenommen werden.

Dazu muss der Anleger bis spätestens zum 15. Dezember des betreffenden Jahres einen Antrag bei der entsprechenden Bank stellen und sich den Verlust bescheinigen lassen - für dieses Jahr läuft die Frist also Mitte Dezember ab. Wird der Antrag auf Verlustbescheinigung bei der Bank nicht gestellt, verfällt der Verlust jedoch nicht, sondern kann mit Gewinnen aus diesem Depot im kommenden Jahr verrechnet werden.

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