Verletztes Knie - Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar

Darmstadt/Berlin (dpa/tmn) - Sie zerren den Müll tonnenweise aus den Innenhöfen und packen beim Verladen mit an: Müllmänner gehen einer körperlich anstrengenden Arbeit nach. Dazu gehört das Risiko für bestimmte Berufskrankheiten, die die jetzt auch anerkannt werden.

Müllmänner sind erheblichen Belastungen ausgesetzt. So ist etwa die Belastung der Knie vergleichbar mit derjenigen von Hochleistungssportlern. Daher muss die Berufsgenossenschaft die Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufserkrankung anerkennen und entsprechend entschädigen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 9 U 211/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Fall: Ein Müllwerker erlitt während seiner Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk. Die Untersuchung ergab eine ausgeprägte degenerative Meniskuserkrankung. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung des Arbeitsunfalls ab. Begründung: Die Erkrankung sei keine Unfallfolge. Es liege auch keine Berufskrankheit vor, da Müllwerker nicht entsprechenden Kniebelastungen ausgesetzt seien. Der Mann klagte auf Anerkennung als Berufskrankheit.

Das Urteil: Die Berufsgenossenschaft musste die Erkrankung anerkennen. Müllwerker seien bei ihrer Tätigkeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung Belastungen der Kniegelenke ausgesetzt, befanden die Richter. Dies resultiere aus der häufigen und erheblichen Bewegungsbeanspruchung insbesondere beim Laufen und Springen mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf unebenem Untergrund. Solche Belastungen lägen auch bei Hochleistungssportlern wie Fußball-, Handball- und Basketballspielern vor, deren Meniskuserkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt würden.

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