Verbraucherschützer warnen vor Mahnschreiben

Mainz (dpa/tmn) - Verbraucherschützer warnen vor dem Mahnschreiben einer griechischen Rechtsanwaltskanzlei mit einer Niederlassung in Hannover. Trotz Androhung eines Gerichtsverfahrens sollten Verbraucher sich nicht einschüchtern lassen.

Ein in Athen zugelassener Anwalt verlange in dem Mahnschreiben die Zahlung von 122,50 Euro für die angebliche Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Diese Forderung sollten Verbraucher nicht ohne weiteres begleichen.

In dem Schreiben heißt es, dass ein Lastschrifteinzug vom Konto des Betroffenen nicht vorgenommen werden konnte und daher die Mitgliedschaft gekündigt wurde, berichten die Verbraucherschützer. Der Betrag solle innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden.

Betroffene sollten allerdings zunächst prüfen, ob sie überhaupt einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Sei die Forderung unberechtigt, sollten Verbraucher trotz Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und weiterer Kosten schriftlich per Einschreiben widerrufen.

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