Unisex-Tarife: Bestehende Verträge weiter rechtens

Brüssel (dpa) - Einheitliche Tarife für Männer und Frauen bei Auto-, Renten- und Krankenversicherung sind erst von Ende 2012 an Pflicht. Bestehende Verträge und Tarife müssen aber auch danach nicht angepasst werden, teilte die EU-Kommission am Donnerstag (22.12.) mit.

Die EU-Behörde in Brüssel verabschiedete Leitlinien zur Umsetzung eines Urteils, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März gesprochen hatte (Aktenzeichen: Rechtssache C-236/09). Demnach dürfen sich Versicherungstarife künftig nicht mehr nach dem Geschlecht richten. Stichtag für die neuen sogenannten Unisex-Tarife ist der 21. Dezember 2012.

Bei der Kfz-Versicherung wird die Regelung somit nur Neuverträgen zu Grunde gelegt. Bei Altverträgen, die sich automatisch verlängern - wie es etwa in Deutschland üblich ist - könnten die unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen erhalten bleiben. Die EU-Kommission kommt somit den Versicherern entgegen, die vor dem hohen Aufwand und den Kosten gewarnt hatten, wenn sie alle Bestandsverträge hätten umstellen müssen. „Nun muss die Versicherungsbranche einen reibungslosen Übergang zur völligen Gleichbehandlung von Männern und Frauen gewährleisten“, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Der EuGH hatte entschieden, dass Versicherer bei der Berechnung der Prämien Männer und Frauen gleich behandeln müssen. Bisher sind die Tarife in der Auto-, Renten-, Lebens- und Krankenversicherung oft verschieden. Weil Frauen länger leben, müssen sie zum Beispiel bei der Rentenversicherung höhere Prämien bezahlen als Männer. In der Autoversicherung kommen Frauen dagegen besser weg, weil sie weniger Unfälle bauen.

Laut EU-Kommission sind andere Praktiken der Versicherungsbranche, die auf das Geschlecht bezogen sind, aber weiter erlaubt. Dazu zählen Unterschiede bei versicherungstechnischen Rückstellungen, Preise bei der Rückversicherung und die Übernahme medizinischer Risiken.

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