Unfall auf dem Arbeitsweg - Kosten geltend machen

Berlin (dpa/tmn) - Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Das gilt jedoch nur für Ausgaben, die nicht bereits von der Versicherung übernommen wurden - und nur, wenn der Unfall auf dem direkten Arbeitsweg passiert ist.

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist ärgerlich. Arbeitnehmer können die Kosten aber unter Umständen steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Die Voraussetzung: Der Unfall muss auf der direkten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingetreten sein. Abgesetzt werden können zudem nur Kosten, die nicht von der Versicherung beglichen wurden.

Bei dem Arbeitsweg muss es sich laut BDL nicht um die kürzeste Strecke handeln. Er muss verkehrsgünstig sein. Das heißt: Eine gut ausgebaute Umgehungsstraße könne auch anerkannt werden, sofern der Arbeitnehmer hier schneller zur Arbeit kommt, etwa weil keine Bauarbeiten den Verkehr behindern. Umwege sind nur erlaubt, wenn Arbeitskollegen mitgenommen werden oder eine Tankstelle angesteuert wird.

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