Online im neuen Zuhause : Umzug: Was passiert mit dem Internetvertrag?
Hannover Wer umzieht, möchte in der Regel eines: Auch im neuen Zuhause möglichst schnellen und unkomplizierten Zugang ins Internet. Was gilt, wenn der bisherige Anbieter nicht liefert.
Ummelden, auspacken, Nachsendeauftrag einrichten: Wer umzieht, muss sich um vieles kümmern. Die gute Nachricht dann: Telefon- und Internetverträge können bei einem Umzug mitgenommen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.
Das heißt: Der jeweilige Anbieter muss die vereinbarte Leistung und Laufzeit auch am neuen Wohnort erfüllen. Ist ihm das nicht möglich, etwa weil in der neuen Wohnung kein DSL- sondern ausschließlich ein Glasfaseranschluss besteht, können Verbraucher ihren Vertrag vorzeitig kündigen. In diesem Fall mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Zusammenziehen kann teuer werden
Teurer kann es allerdings für Verbraucher werden, die erstmals zusammenziehen. Denn ihre bestehenden Telefon- und Internetverträge werden nicht einfach aufgelöst, sofern die vereinbarte Leistung nach wie vor vom Anbieter erbracht werden kann.