Testamente dürfen nicht beschlagnahmt werden

Koblenz (dpa/tmn) - Testamente dürfen in aller Regel nicht beschlagnahmt werden. Sie gehören zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Das hat das Entscheidung des Landgerichts Koblenz entschieden (Aktenzeichen: 4 Qs 10/10).

In dem Fall durchsuchten Polizeibeamte die Geschäftsräume einer GmbH. Trotz des Widerspruchs des Gesellschafters und Mitgeschäftsführers der GmbH öffneten die Beamten dabei einen Umschlag, der mit Testament beschriftet war. Darin befanden sich unter anderem das handschriftliche Testament des Mannes und eine Vermögensaufstellung mit Hinweisen auf zahlreiche Guthaben und Kontostände bei Banken im Ausland. Die Beamten fertigten Kopien an.

Das Gericht erklärte jedoch die Verwertung des beschlagnahmten Testaments für unzulässig. Der Mann habe die Durchsuchung zu dulden, nicht jedoch die Durchsuchung privater Unterlagen, die in keiner Beziehung zu dem Unternehmen stünden. Das Testament gehöre zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Im vorliegenden Fall enthalte das Schriftstück auch keine Angaben, die eine Verwertung rechtfertigten, wie etwa über die Planung bevorstehender Straftaten. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

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