TelDaFax: Frist für Forderungsanmeldung läuft ab

Leipzig (dpa/tmn) - Ehemalige TelDaFax-Kunden sollten sich beeilen. Denn am 31. Januar läuft die Frist für die Anmeldung von Forderungen ab, wie die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig erklärt.

Ansprüche an TelDaFax, die nach dem Ablauf dieser Frist, eingehen, werden erst nachträglich geprüft. Dies kann nach Angaben des Amtsgerichts Bonn - je nach Länge des Insolvenzverfahrens - möglicherweise erst einige Jahre später erfolgen. Außerdem wird für verspätete Anmeldungen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro fällig.

Tätig werden müssen laut der Verbraucherzentrale aber nur die Kunden, die bis jetzt noch keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten haben. Betroffene müssten sich nun direkt an den Insolvenzverwalter wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Dabei müssten sie ihr Guthaben konkret berechnet und beziffert haben.

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