Studienkosten absetzen - Wann sich eine Steuererklärung lohnt

Neustadt an der Weinstraße (dpa/tmn) - Steuererleichterungen bekommen Studenten nur bedingt: Erst beim Zweitstudium können Studienkosten voll abgesetzt werden. Über das Erststudium verhandeln noch die Gerichte.

Dennoch können Studenten schon heute Steuern sparen.

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Das gilt auch, wenn es darum geht, die Kosten für ein Studium abzusetzen. „Der Gesetzgeber unterscheidet, ob es sich um ein Erst- oder ein Zweitstudium handelt“, sagt Bernhard Lauscher von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße. „Bei einem klassischen Studenten im Erststudium werden Studienkosten nicht als Werbungskosten anerkannt.“ Wichtige Fragen und Antworten:

Was kann im Erststudium steuerlich geltend gemacht werden?

Wer zum ersten Mal studiert, kann seine Studienkosten als Sonderausgaben absetzen - allerdings nur bis zu 6000 Euro und nur im laufenden Jahr. „Diese Möglichkeit nutzt den meisten Studenten nichts, weil dafür die Einnahmen nicht ausreichen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Anders als Werbungskosten können Sonderausgaben nicht aufgespart und später geltend gemacht werden. Da Studenten selten mehr als den Grundfreibetrag von 8004 Euro verdienen, bringt das letztlich kaum eine Steuerersparnis.

Was kann beim Zweitstudium abgesetzt werden?

Bei einem Zweitstudium werden die Studienkosten vom Finanzamt in der Regel problemlos als Werbungskosten anerkannt. „Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen geurteilt, dass die Kosten einer zweiten Ausbildung vorweggenommene Werbungskosten sind“, erläutert Lauscher. Damit können sich die Studienkosten auch nachträglich steuermindernd auswirken. In einem Musterverfahren streitet der Bund der Steuerzahler derzeit vor Gericht dafür, dass das künftig für die Kosten des Erststudiums gilt.

Welche Studienkosten werden vom Finanzamt berücksichtigt?

„Die Studienkosten sind vor allem dann hoch, wenn an privaten Hochschulen studiert wird“, sagt Lauscher. „Da fallen mitunter Studiengebühren von 500 Euro pro Monat und mehr an.“ Über die gesamte Dauer des Studiums könne so eine erhebliche Summe zusammenkommen. Aber auch die Kosten für Literatur und Arbeitsmittel oder die Fahrtkosten können abgesetzt werden. „Für Studierende bedeutet das vor allem eins: Rechnungen und Quittungen sammeln, weil alles nachgewiesen werden muss“, sagt Lauscher.

Wann werden vorweggenommene Werbungskosten von der Steuer abgezogen?

Wer seine Studienkosten später steuerlich geltend machen will, muss bereits während des Studiums eine Steuererklärung abgeben und seinen Verlust feststellen lassen. Dieser Verlustvortrag wird dann nach dem Studium vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie groß die Steuerersparnis ist, hängt also von den ersten Einkünften ab: „Wenn im ersten Berufsjahr zu wenig verdient wird, um Steuern zu zahlen, könnte der ärgerliche Fall eintreten, dass der Verlustvortrag verpufft“, sagt Sonja Prechtner, Vizepräsidentin des Steuerberaterverbands Hessen. Allerdings ist das kein Grund zum verzweifeln, denn auch im zweiten Berufsjahr kann noch ein Teil der Verluste abgesetzt werden, wenn die Einkünfte dann entsprechend hoch sind.

Wann sollten Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung kann auch unabhängig von der Frage der Werbungskosten sinnvoll sein. „Je mehr Geld ein Student dazu verdient und dementsprechend Einkommenssteuer zahlt, desto eher lohnt sich die Steuererklärung“, sagt Klocke. Wer auf Lohnsteuerkarte arbeitet, sollte immer eine Steuererklärung abgeben, empfiehlt Prechtner. „Wenn ein Student beispielsweise in den Semesterferien 2000 Euro verdient, wird natürlich erstmal Lohnsteuer einbehalten.“ Die könne man sich über die Steuererklärung dann zurückholen.

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