Steuersünder müssen alle Unterlagen offenlegen

Berlin (dpa/tmn) - Steuerpflichtige sollten ihre Unterlagen möglichst bald in Ordnung bringen. Denn für Steuersünder werde es in Zukunft nicht einfacher, warnt Martin Wulf, Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin.

Hintergrund sind die schärferen Regeln gegen Steuerbetrug, die am Mittwoch (8. Dezember) vom Kabinett verabschiedet wurden. Dem Gesetzentwurf zufolge kommen reuige Steuerhinterzieher nur dann straffrei davon, wenn sie umfassend alles offenlegen.

In der Praxis heißt das künftig: Nicht nur das Auslandskonto muss offen gelegt werden, sondern etwa auch alle Rentenverträge, die im Laufe der Zeit abgeschlossen wurden. Seien diese bei der Steuererklärung nicht ordnungsgemäß berücksichtigt worden, könne das problematisch werden, sagt Wulf. Im Zweifel drohten strafrechtliche Konsequenzen.

Steuerpflichtige, die unsicher sind, ob sie alles ordnungsgemäß angegeben haben, sollten daher jetzt handeln, sagt Wulf. Noch gebe es die Möglichkeit der teilweisen Selbstanzeige. In diesem Fall werde nur der nachträglich beim Finanzamt angegebene Teil unter die Lupe genommen. Strafrechtliche Konsequenten drohten in diesem Fall nicht.

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