Steuererklärung: Verjährungsfrist beachten

Berlin (dpa/tmn) - Viele Steuerzahler sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wer das dennoch nachträglich tun will, sollte nicht zu lange warten. Denn der Bundesfinanzhof hat eine Verjährungsfrist erhoben.

Wer mit einer Steuererstattung rechnen kann, sollte dennoch eine Erklärung beim Finanzamt einreichen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Das Gesetz räume Steuerzahlern sogar einige Jahre Zeit für die Abgabe ein.

Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben, aber noch viele alte Rechnungen haben, sollten die Abgabe der Einkommensteuererklärung dennoch nicht zu lange hinausschieben, rät der Steuerzahlerbund. Laut Bundesfinanzhof tritt nach vier Jahren Verjährung ein (Aktenzeichen: VI R 53/10). Das heißt: Die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2007 kann noch bis zum 31. Dezember eingereicht werden.

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