Spenden für Japan steuerlich einfacher absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Spenden für die Opfer der Erdbeben-Katastrophe in Japan können steuerlich vereinfacht abgesetzt werden. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Berlin hingewiesen.

Eine Spendenquittung ist in diesem Fall nicht nötig. Als Beleg anerkannt würden auch Bareinzahlungsbelege oder Kontoauszüge. Beim Online-Banking reiche ein Ausdruck auf Papier, erklärte das Ministerium. Der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis gelte ohne Beschränkung des Geldbetrages. Die Vereinfachungen gelten vom 11. März bis 31. Dezember.

Das Ministerium bezeichnete die Erleichterung als Beitrag, „den Opfern der Katastrophen schnell und unkompliziert zu helfen“. Auch beim Erdbeben in Haiti im Januar 2010 hatten Bund und Länder diese Vereinfachung ermöglicht.

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