Buchungsbeleg genügt : Spende in Erdbebenregion steuerlich leichter absetzbar
Berlin Wer zugunsten der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien spendet, kann diese Zuwendung leichter von der Steuer absetzen. Das hat das Bundesfinanzministerium entschieden.
Spenden können die eigene Steuerlast senken. Sie sind als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. In der Regel braucht es als Nachweis für die Zuwendung eine Bestätigung der bedachten, gemeinnützigen Organisation.
Eine vereinfachte Regel gilt inzwischen aber für Spenden, die den Erdbebenopfern in der Türkei und in Syrien zugutekommen.
Für solche Spenden erkennt das Finanzamt auch einen einfachen Zahlungsbeleg als Nachweis an - also einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung. Auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) verweist der Bund der Steuerzahler.