Ratgeber So lassen sich im Homeoffice Steuern sparen

Die meisten Deutschen sind seit der Coronakrise im Homeoffice. Eine Verände-rung, die es bei der Steuererklärung zu berücksichtigen gilt.

So lassen sich im Homeoffice Steuern sparen
Foto: Shutterstock/MT-R

Ein Großteil aller Unternehmen hat das Konzept Homeoffice mittlerweile langfris-tig integriert. Der Heimarbeitsplatz wird so auch nach der Krise erhalten bleiben. Sogar das Recht auf die Arbeit von zuhause aus sollen Arbeitnehmer künftig haben. Steuerlich hat das Auswirkungen. Von der durch einen Analysten geforderten Besteuerung der Heimarbeit ist derzeit noch nichts in Sicht. Stattdessen gehen mit dem Homeoffice in Zeiten von Corona einige Steuervorteile einher.

Werbungskosten: Diese Bedingungen gelten für Heimarbeitsplätze

Heimarbeitsplätze kosten Geld – sowohl in der Einrichtung als auch Instandhaltung. Auch die Posten der Betriebskostenabrechnung steigen, sobald man von zu-hause aus arbeitet. In der Steuererklärung können Arbeitnehmer diese und weitere Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer theoretisch unter den Werbungskosten geltend machen. Inwieweit das zulässig ist, hängt von den Bedingungen ab. Bislang gibt die Behörde Steuerzahlern dazu einige Voraussetzungen vor:

1. Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der fast aus-schließlich beruflich genutzt wird.

2. Heimarbeitsplätze müssen funktional sein, was die Einrichtung betrifft.

3. Arbeitnehmern darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, lassen sich alle damit zusammenhängenden Kosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Anders verhält es sich, wenn nur bestimmte Tätigkeiten im Homeoffice erledigt werden oder der Heimarbeitsplatz zeitliche begrenzt ist. In letzteren Fällen gilt unter den steuermindernden Werbungskosten eine Obergrenze von 1.250 Euro.

Welche Kostenpunkte des Homeoffice lassen sich absetzen?

Erfüllt das Homeoffice obige Voraussetzungen, lassen sich zahlreiche Posten für das Arbeitszimmer geltend machen. Das gilt unter anderem für

  • anteilige Abschreibungs-, Grundsteuer- und Finanzierungskosten im Eigentumsfall.
  • anteilige Jahresmiete im Mietfall.
  • anteilige Nebenkosten.
  • Reparaturarbeiten und Renovierungen.
  • Einrichtung und Arbeitsmittel.

Je eindeutiger sich Kostenpunkte dem Arbeitszimmer zuordnen lassen, desto eher kann man sie in voller Höhe absetzen. Geht es wie beispielsweise bei den Nebenkosten um Anteile, sind die Quadratmeter entscheidend. Deutsche Mieter zahlen pro Quadratmeter Betriebskosten von etwas über zwei Euro.

Arbeitsmittel: Auch ohne Arbeitszimmer steuerlich absetzbar

Arbeitet man mit dem Laptop in der Küche, wird dieser Heimarbeitsplatz vom Fi-nanzamt nicht als Arbeitszimmer anerkannt. In diesem Fall lassen sich nicht alle der genannten Kostenpunkte als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Eine Aus-nahme sind die Arbeitsmittel. Arbeitnehmer können jene immer steuerlich geltend machen. Arbeitsmittel können beispielsweise ein Monitor oder Druckerpapier sein. Wichtig ist lediglich, dass die Anschaffung so gut wie ausschließlich beruflichen Zwecken dient. Bis zu 952 Euro brutto können in diesem Fall in voller Höhe abgesetzt werden. Liegen die Anschaffungskosten darüber, kann man sie auf mehrere Jahre verteilen.

Corona und Homeoffice: In der Coronakrise arbeiten Arbeitnehmer von zuhause aus, obwohl theoretisch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nichtsdestotrotz ist in diesem Fall davon auszugehen, dass das Finanzamt Homeoffice wäh-rend der Krise als Heimarbeitszimmer anerkennt. Schließlich wurde die Heimarbeit staatlich angeordnet. Empfehlenswert ist für den Anerkennungsprozess die Doku-mentation der räumlichen Situation und Arbeitszeit

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