Fahrlässigkeit entscheidend : Selbst schuld: Wann Versicherer Zahlungen kürzen dürfen
Berlin (dpa/tmn) - Brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume oder querfliegende Silvesterraketen - rund um den Jahreswechsel brennt es besonders häufig. Allein 2015 entstand dadurch nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Schaden in Höhe von etwa 26 Millionen Euro.
Für einen Weihnachtsbrand zahlten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer durchschnittlich rund 2200 Euro. Dabei könnte mancher Brand bestimmt verhindert werden. Oft fehlt es aber an der nötigen Aufmerksamkeit. Wer zum Beispiel brennende Kerzen aus dem Auge lässt, riskiert nicht nur einen Brand. Auch der Versicherungsschutz gerät in Gefahr. „Bei grober Fahrlässigkeit ist es dem Versicherer erlaubt, nicht die volle Entschädigung zu leisten“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Allerdings gibt es auch Versicherer, die im Fall von grober Fahrlässigkeit auf eine solche Kürzung verzichten. „Diese Klausel muss aber im Vertrag stehen“, sagt Boss.
Wer also vermeiden will, im Ernstfall möglicherweise auf seinem Schaden sitzenzubleiben, muss das Kleingedruckte seines Versicherungsvertrages prüfen. Zwar weisen einige Versicherungen schon in ihren Kurzinformationen zum Vertrag auf entsprechende Klauseln hin, bei anderen Anbietern muss man aber suchen. „Man muss sein Schicksal selbst in die Hand nehmen“, sagt Boss. „Versicherungsbedingungen zu lesen ist mühselig, aber existenziell.“
Was aber gilt als fahrlässig oder grob fahrlässig? Die Fahrlässigkeit beschreibt die innere Einstellung zu einem Geschehen. Im Gegensatz zu vorsätzlichem Handeln wird sie nicht willentlich herbeigeführt - damit Fahrlässigkeit vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, also der Vorhersehbarkeit des Handelns und der sich darauf ergebenden Folgen. Wer fahrlässig handelt, lässt die erforderliche Sorgfalt außer Acht. Und wer grob fahrlässig handelt, lässt Sorgfalt in hohem Grade vermissen, agiert unbekümmert und leichtfertig oder stellt einfachste Überlegungen nicht an, die jedermann einleuchten müssen.