„Schnäppchenzeit ist immer“ - Angebote im WSV genau vergleichen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Mit kräftigen Rabatten will der Handel im Winterschlussverkauf die Lager räumen. Kunden können jetzt günstig an neue Winterkleidung kommen. Allerdings sollten sie genau hinsehen - nicht jedes vermeintliche Schnäppchen ist auch wirklich günstig.

Egal ob Winterjacke, Skihose oder dicke Socken - Kunden können im Winterschlussverkauf (WSV) das ein oder andere Schnäppchen machen. „Allerdings sollten sie bei hohen Rabatten vorsichtig sein“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen. Denn nicht immer könne der Kunde auf den ersten Blick erkennen, ob der reduzierte Preis auch wirklich günstig ist.

Der Winterschlussverkauf beginnt in diesem Jahr am Montag (21. Januar). Der Handel will Rabatte von bis zu 70 Prozent gewähren. In diesem Jahr ist das Warenangebot nach Angaben der Branchenverbände wegen des insgesamt eher warmen Winters noch recht umfangreich. Bereits vor Beginn des Schlussverkaufs haben Händler demnach vor allem in Großstädten bereits Preisnachlässe gewährt.

„Gerade bei Textilien ist es schwer herauszufinden, ob das wirklich ein Schnäppchen ist“, sagt Tryba. Händler wiesen auf dem Preisschild neben dem reduzierten Preis oft die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers aus. Allerdings werde die Ware auch außerhalb des Winterschlussverkaufs selten zu diesem Preis verkauft. Der wirkliche Ursprungspreis lasse sich für Kunden nur schwer nachvollziehen. „Schnäppchenzeit ist eigentlich immer.“

Verbraucher sollten daher nicht bei dem ersten reduzierten Stück zugreifen. „Ein Preisvergleich kann sich lohnen, auch wenn er aufwendig ist“, sagt Tryba. Denn im nächsten Laden könne eine reduzierte Winterjacke noch mal billiger sein. Auch über das Internet oder das eigene Smartphone könnten Kunden schnell schauen, ob der reduzierte Preis wirklich günstig ist. „Man sollte sich durch die vermeintlich hohen Rabatte nicht unter Druck setzen lassen.“

Ist das passende Stück gefunden, sollten Kunden bedenken: „Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht“, sagt Tryba. Der Handel sei zwar in der Regel kulant, wenn etwa eine Skihose nicht gefalle und in den Laden zurückgebracht werde. „Die Regelungen für den Umtausch sind aber von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich.“ Kunden sollten sich daher vor dem Kauf über die jeweiligen Regeln informieren.

Etwas anderes gilt, wenn die reduzierte Ware fehlerhaft ist. „Hier haben Kunden das Recht auf Gewährleistung.“ Das heißt: Der Händler muss die defekte Ware entweder reparieren oder umtauschen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trägt der Händler die Beweislast dafür, dass die Ware im Laden noch einwandfrei war. Danach muss der Kunde belegen können, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag.

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