Vortäuschung der Ortsnähe Rufnummer darf lokale Ansässigkeit nicht vortäuschen

Bonn (dpa/tmn) - Bei einer gewerblichen Telefonnummer aus dem eigenen Vorwahlbereich müssen sich Verbraucher darauf verlassen können, dass sie zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin.

Vortäuschung der Ortsnähe: Rufnummer darf lokale Ansässigkeit nicht vortäuschen
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Die Behörde hat gerade rund 5100 Rufnummern abschalten lassen, mit denen eine Entrümpelungsfirma Verbrauchern in Werbeanzeigen bundesweit Ortsnähe vorgetäuscht hat. In den jeweiligen Ortsnetzbereichen war aber kein eigener Standort vorhanden gewesen. Stattdessen seien Anrufweiterschaltungen zum Firmensitz eingerichtet worden, über die das Unternehmen aber nicht informiert hatte.

Beim Vortäuschen von Ortsansässigkeit handelt es sich nach Angaben der Behörde um irreführende Werbung und damit um einen Wettbewerbsverstoß. 2016 hatte die Bundesnetzagentur bereits knapp 300 Nummern eines Unternehmens für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten abgeklemmt. Dieser Anbieter hatte ebenfalls Rufweiterleitungen an den Firmensitz geschaltet, darauf aber nicht hingewiesen.

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