Riester-Rente wird nicht auf Hartz IV angerechnet

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Vermögen in Riester-Verträgen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Gleiches gelte auch für Rücklagen in der betrieblichen Altersversorgung, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.

Vermögen in Riester-Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung werden bei Hartz IV-Bezug nicht angetastet. Bedingung sei aber, dass der Sparer vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht auf dieses Vermögen zugreifen kann, teilt die Aktion „Finanzwissen für alle“ mit.

Bei Sparern, die weiteres Geld für ihre private Altersvorsorge, zum Beispiel auf Sparbüchern oder in Investmentfonds zurückgelegt haben, sind den Angaben zufolge bis zu 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für sich und den Partner anrechnungsfrei. Der Freibetrag für dieses Altersvorsorgevermögen betrage je nach Alter pro Person bis zu 50 250 Euro. Der Sparer müsse jedoch auch hier vertraglich vereinbart haben, dass er vor dem Renteneintritt nicht über dieses Vermögen verfügen kann.

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