Immobilienrecht : Privates Ferienhaus steuerfrei verkaufen
Berlin (dpa/tmn) - Was passiert mit dem Veräußerungsgewinn? Diese Frage stellen sich viele Immobilienbesitzer, die ihr privat genutztes Ferienhaus oder eine Zweitwohnung verkaufen.
Generell können sie den Erlös steuerfrei einstreichen. „Voraussetzung ist, dass das Feriendomizil oder die zweite Wohnung zumindest im Jahr der Veräußerung sowie in den zwei vorangegangenen nicht mehr vermietet war“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Als Grundsatz gilt: Wer eine vermietete Immobilie verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Für selbst genutzte Immobilien greift dies dagegen nicht. Diese Regelung gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch für privat genutzte Ferienimmobilien und Zweitwohnungen (Az.: IX R 37/16).
Im konkreten Fall verkaufte der Steuerzahler vor Ablauf der Zehnjahresfrist seine Ferienimmobilie. Zunächst hatte er diese an seinen Vater vermietet und zuletzt als privates Ferienhaus genutzt.