Post-Streik: So kommen Briefe trotzdem pünktlich an

Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei der Post wird gestreikt. Wer einen Brief oder ein Paket verschicken will, muss damit rechnen, dass die Sendung später ankommt als geplant.

Post-Streik: So kommen Briefe trotzdem pünktlich an
Foto: dpa

Entweder man kann einen Vorlauf einplanen oder man weicht auf diese drei Alternativen aus.

Vorlauf einplanen: „Sie sollten mit der Post nicht bis zum letzten Drücker warten“, rät Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei normalen Sendungen empfiehlt es sich, mindestens drei Tage Vorlaufzeit einzuplanen. Bei fristgebundenen Sendungen sollten es zur Sicherheit noch einige Tage mehr sein. Im Zweifel können Kunden auf Alternativen zur Post ausweichen.

Fax: Betroffene, die wegen des Poststreiks Gefahr laufen, zum Beispiel einen Kündigungstermin zu verpassen, können auch ein Fax versenden. „Das geht aber nur, wenn keine Schriftform erforderlich ist“, erklärt Graf. Solch ein Fax hat vor Gericht als Zugangsbeweis Bestand. „Heben Sie aber besser das Übermittlungsprotokoll auf“, rät der Verbraucherschützer. Die Bestätigung beweise nur die Übermittlung des Datensatzes als solche, nicht, ob der genaue Inhalt wahrnehmbar zugestellt wurde. Braucht ein Schreiben eine Originalunterschrift, ist ein Fax nicht ausreichend.

DE-Mail und E-Mail: Bei der DE-Mail handelt es sich um eine im E-Government-Gesetz festgeschriebene, in bestimmten Fällen rechtssichere E-Mail-Variante, die von der Deutschen Telekom, Francotyp-Postalia sowie United Internet mit 1&1, Web.de und GMX angeboten wird. Bei der Kommunikation mit Behörden, die das Verfahren einsetzen, ersetzt die DE-Mail die Schriftform vollständig.

Ob das auch für DE-Mails an Unternehmen gilt, hängt von den Geschäftsbedingungen (AGB) des Empfängers ab - und davon, ob die Firma überhaupt eine DE-Mail-Adresse eingerichtet hat. Schreibt das Unternehmen für Kündigungen oder andere Vorgänge die Schriftform vor, reicht eine DE-Mail nicht aus. Es kann aber auch sein, dass Unternehmen Kündigungen per E-Mail akzeptieren, also die sogenannte Textform. Auch dies ist in den AGB nachzulesen. Wer DE-Mail nutzen möchte, muss sich erst einmal persönlich identifizieren lassen. So soll sichergestellt werden, dass eine DE-Mail tatsächlich vom angegebenen Absender stammt.

Andere Post-Dienste: Muss ein unbedingt ein Schriftstück verschickt werden, können Verbraucher unter Umständen auch auf alternative Anbieter zurückgreifen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Briefe können zum Beispiel über die Pin AG verschickt werden. Auch für Pakete gibt es andere Anbieter wie zum Beispiel Hermes, DPD oder FedEx. Muss es schnell gehen, kann im Zweifel auch ein Kurier-Dienst wie Go Express and Logistics beauftragt werden. „Wollen Sie ihren Vertrag im Fitness-Studio kündigen, können Sie das Schreiben aber auch selber hinbringen“, rät Fischer Volk. „Wenn Sie sich den Empfang bestätigen lassen, gilt es in der Regel auch als zugestellt.“

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