Party ohne Pannen - So läuft an Silvester alles glatt

Berlin (dpa/tmn) - Für viele geht Silvester ohne Party gar nicht. Doch wie laut darf ich feiern? Was muss ich beim Böllern beachten? Welche Versicherung greift bei Schäden? Und wie übersteht mein Hund die Knallerei?

Party ohne Pannen - So läuft an Silvester alles glatt
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Berlin (dpa/tmn) - Für viele geht Silvester ohne Party gar nicht. Doch wie laut darf ich feiern? Was muss ich beim Böllern beachten? Welche Versicherung greift bei Schäden? Und wie übersteht mein Hund die Knallerei?

Der letzte Tag des Jahres steht vor der Tür - für viele ein Grund zum Feiern. Gleichzeitig zählt Silvester zu den schadenträchtigsten Nächten. Die wichtigsten Fragen und Antworten, damit die Party ohne Zwischenfälle verläuft.

Wie laut darf ich feiern?

Im Grunde genommen können sich müde Nachbarn in der Silvesternacht auf die ihnen zustehende Nachtruhe berufen. Die beginnt normalerweise um 22.00 Uhr. In der Silvesternacht wird das utopisch sein, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: Als Blankoscheck für ungebremsten Fetenlärm versteht er das aber nicht - Rücksichtnahme lautet das Gebot. Auch bei Feiern im Freien gilt grundsätzlich die Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Wer keinen Ärger will, sollte deshalb bei Musik und Tanz an der frischen Luft auf das Ruhebedürfnis der Mitmenschen achten. Ohrenbetäubende Knallerei die ganze Nacht hindurch muss nicht hingenommen werden - Kanonenschläge um 04.00 Uhr morgens dürften ein Fall für die Polizei sein.

Welche Versicherung greift bei Schäden?

Die private Haftpflicht kommt generell für Fremdschäden auf. Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg beschreibt ein typisches Malheur: „Ich bin zu Gast bei Freunden, zünde ein Tischfeuerwerk, und das Mobiliar geht in Flammen auf.“ Solche Schäden deckt die Haftpflicht genauso ab wie die bei von verirrten Böllern zerdepperte Fensterscheiben im Haus nebenan. Die Hausratversicherung leistet Wiedergutmachung für Verluste beim beweglichen Inventar. Darunter fallen Möbel, Handys, Bücher, Gardinen, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte, die zum Beispiel eine versehentlich in die Wohnung fliegende Rakete in Brand setzt. Die Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor Sachschäden, die explodierendes Feuerwerk anrichtet.

Was muss ich bei Schäden tun?

Für Missgeschicke an Silvester gilt die gleiche Regel wie sonst auch: Schäden umgehend melden. Unabhängig davon, ob man selbst einen Schaden verursacht hat oder geschädigt wurde, sagt Oetzmann. Die Situation sollte sorgfältig dokumentiert werden. Auf keinen Fall sollten Geschädigte in Eigenregie zur Soforthilfe greifen. Möglichst alles belassen, wie es ist - für den Fall, dass die Versicherungsgesellschaft einen Sachverständigen schickt.

Was muss ich bei Silvesterraketen beachten?

Besonders wichtig ist, auf die Zulassung zu achten: Die Waren müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II - 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Auch beim Hantieren mit erlaubten Feuerwerkskörpern kann es zu Unfällen kommen. Deshalb ist es ratsam, die Gebrauchsanweisung zu beachten. Auf keinen Fall sollte man an den Knallern vor dem Abbrennen herumbasteln. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet und Raketen beim Zünden nie in der Hand gehalten werden. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist ein Platz wichtig, von dem aus Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hin (Az.: 25 C 177/01). Wer das ignoriert, kann haftbar gemacht werden.

Wann darf ich die ersten Böller abschießen?

Die Antwort steht in der Sprengstoffverordnung: Das Abfeuern von Raketen ist vom 31. Dezember, 00.00 Uhr, bis 1. Januar, 24.00 Uhr, erlaubt, erklärt der auf Nachbarrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Oliver Mai. Wer außerhalb dieser Zeit zündet, riskiert bis ein Bußgeld.

Was muss ich im Straßenverkehr beachten?

Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht: Dieser Grundsatz gilt natürlich auch an Silvester. Aber auch den Restalkohol am Neujahrstag darf man nicht unterschätzen. Als Faustregel gilt laut Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen, dass ein durchschnittlich schwerer Mann pro Stunde etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol abbaut, bei Frauen ist es etwas weniger. „Wer viel trinkt, sollte also definitiv einen langen Zeitraum einplanen, bevor er sich wieder ans Steuer setzt“, so DeVol.

Was muss ich tun, wenn mein Auto beschädigt wurde?

In so einem Fall sollten Autofahrer den Schaden der Versicherung melden. Bei Vandalismusschäden greift die Vollkaskoversicherung, erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Autofahrer sollten allerdings durchrechnen, ob es nicht günstiger ist, für den Schaden selbst zu zahlen. Denn eine Prämienhochstufung durch die Versicherung und ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt können für Autofahrer teurer werden als der eigentliche Schaden. Landen Raketen auf dem Auto, müssen sich Autofahrer kaum Sorgen machen. Denn häufig sind die Raketen so ausgebrannt, wenn sie vom Himmel fallen, dass sie keinen Schaden mehr anrichten. Schmauchspuren können Autofahrer mit Lackpolitur einfach abwischen. Wenn Silvesterknaller das Auto beschädigen, zahlt die Teilkaskoversicherung. Dann kommt es zu keiner Hochstufung. Wer die Möglichkeit hat, sollte sein Auto an Silvester in der Garage oder einem Car-Port abstellen. Auch ein Baum bietet einen gewissen Schutz vor Raketenresten oder Böllern.

Wie kann ich mein Haustier schützen?

Um Panikattacken infolge von Krach und Lichtblitzen vorzubeugen, sollten Hundehalter abends frühzeitig Türen und Fenster sowie die Rollläden schließen, empfiehlt Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. Optimal sei, Vierbeiner und Kleintiere in ein ruhiges Zimmer zu bringen, das möglichst weit ab von den Lärmquellen draußen liegt. Vogelkäfige sollten mit einem Tuch bedeckt sein und nicht in Fensternähe stehen.

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