Auf gute Nachbarschaft : Pakete annehmen: Wer haftet, wenn Sendungen Schaden nehmen?
Köln Dass Pakete von Nachbarn angenommen werden, ist längst keine Seltenheit. Und doch ist das nicht ohne Risiko. Diese rechtlichen Besonderheiten sollten Sie kennen.
Erwarten Sie ein Paket, sind selbst aber nicht zu Hause? Haben Sie freundliche Nachbarn oder können Sie dem Paketdienst einen sicheren Abstellort nennen, ist das oft kein Problem. So erreicht Sie das Paket früher oder später eben auf Umwegen. Nur was, wenn die Ware beschädigt ist oder gar fortkommt - wer haftet dann?
Erlaubnis für einen alternativen Abstellort ist entscheidend
„Es haftet derjenige, bei dem das Paket beschädigt worden oder verloren gegangen ist“, sagt Harald Rotter, Rechtsanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins. Nimmt also ein Nachbar oder eine Nachbarin Ihr Paket an, haftet er oder sie auch für Schäden oder Entwendung.
Stellt der Paketbote die Sendung etwa in Ihrem Gartenhäuschen ab, hat er seine vertraglichen Pflichten erfüllt. „Dann ist die Gefahr auf Sie übergegangen“, sagt Rechtsanwalt Rotter. Geht in so einem Fall etwas verschütt oder nimmt Schaden, können Sie niemand anderen dafür zur Rechenschaft ziehen.