Verbraucherzentrale NRW : Dezember-Soforthilfe richtig berechnet? So lassen sich Versorger überprüfen
Düsseldorf Gas-Kunden sollen im Dezember eine Soforthilfe erhalten. Dafür übernimmt der Bund einmalig die monatlichen Kosten. Ob die Versorger diese Entlastung richtig berechnen, lässt sich nun online überprüfen.
Gaskunden können ihre Entlastung durch die Dezember-Soforthilfe ab sofort mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berechnen. „Mit unserem Online-Rechner sehen Verbraucher:innen schon jetzt, wie hoch ihre tatsächliche Entlastung sein wird“, hieß es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale.
Die Abschlagszahlungen von Gaskunden werden im Dezember in einem zweistufigen Verfahren vom Bund übernommen. „Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen, mit der Jahresrechnung wird aber noch einmal genau nachgerechnet“, sagte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christina Wallraf.
Für die Berechnung brauchen Verbraucher und Verbraucherinnen ihre letzte Jahresabrechnung und müssen ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Mieter können den Preis bei ihrem Vermieter erfragen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich wird der anteilige Grundpreis für Dezember erstattet. Bei Mieterinnen und Mietern kommt die Entlastung allerdings zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, also im neuen Jahr, an.