Nicht gestreut: Stadt muss für Behandlung zahlen

Magdeburg (dpa) - Weil die Stadt Magdeburg im Winter 2009 an einer Fußgängerkreuzung nicht gestreut hatte, wird sie zur Kasse gebeten: Die 10. Zivilkammer des Landgerichts verurteilte die Kommune, der AOK Sachsen-Anhalt die Hälfte der ärztlichen Behandlungskosten zu zahlen.

Damit muss die Stadt insgesamt 3200 Euro für ein Mitglied der Krankenkasse zahlen. Die Stadt habe ihre Amtspflicht verletzt, da sie die Streu- und Räumpflicht nicht ausreichend erfüllt habe, begründet das Gericht. Eine Frau war den Angaben zufolge bei Glatteis am Vormittag des 12. Januar 2009 an der Ampelkreuzung gestürzt.

Die Straße selbst sei gestreut und abgestumpft gewesen, der Übergang von der Straße bei dem Fußgängerüberweg zum Bürgersteig hin aber völlig vereist. Die mittlerweile 40 Jahre alte Frau verletzte sich bei dem Sturz am Ellenbogen und musste zwei Wochen stationär behandelt werden. Die Behandlungskosten habe die AOK übernommen, forderte aber vor Gericht eine Erstattung von der Stadt. Von ihrer Versicherten könne die AOK nichts zurückfordern, hieß es.

Nach dem Urteil müssen „verkehrswesentliche“ Kreuzungen mit zahlreichem Fußgängerverkehr so gestreut werden, dass die entsprechenden Bürgersteige und Kreuzungsbereiche gefahrlos betreten werden können. Es sei Fußgängern nicht zuzumuten, vom ungeräumten Gehweg auf die geräumte Fahrbahn auszuweichen. Das Gericht gab der Frau zu 50 Prozent eine Mitschuld am Sturz. „Wenn erkennbar Glatteis vorliegt, muss man sich besonders vorsichtig bewegen“, hieß es in dem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 10 O 458/10 vom 8. September 2010). Zudem wurde sie von ihrem Ehemann begleitet - er sei an gleicher Stelle nicht gestürzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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