Räumung und Co : Nachlassverbindlichkeiten senken Erbschaftssteuer
Berlin Ein Erbe ist häufig mit gewissen Pflichten verbunden - und die können richtig ins Geld gehen. Bestimmte Aufwendungen aber können die Steuerlast senken.
Eine letzte Steuererklärung erstellen oder die Wohnung räumen: Nicht selten müssen Erben auch solche Dinge regeln. Die Kosten für einen Steuerberater oder ein Entrümpelungsunternehmen können aber als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten die Erbschaftsteuer senken.
Die Frage, was im Einzelfall als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist, endet allerdings laut dem Bund der Steuerzahler häufig vor den Finanzgerichten. Das müssen Erben wissen:
- Steuerberatung:
Beratungskosten für die Einkommensteuererklärung des Verstorbenen, die Erben finanziell tragen, sind „nur dann abziehbar, wenn der Erblasser den Steuerberater noch zu seinen Lebzeiten beauftragt hat“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Dann sind auch die Kosten für die Nacherklärung von Steuern abzugsfähig. Denn der Erbe sei als Gesamtrechtsnachfolger berichtigungspflichtig, wenn vom Erblasser abgegebene Steuererklärungen unrichtig sind.
- Haushaltsauflösung:
Die Kosten für eine Räumung sind dann abzugsfähig, wenn es bei der Haushaltsauflösung darum geht, festzustellen, welche Gegenstände in der Wohnung oder dem Haus des Verstorbenen zum Nachlass gehören.