Musterprozess: Ausbildungskosten geltend machen

Berlin (dpa/tmn) - Kosten für die Erstausbildung können beim Finanzamt lediglich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings ist diese Frage nach wie vor rechtlich umstritten.

Bei den Kosten für die Erstausbildung werden maximal 4000 Euro beziehungsweise ab 2012 6000 Euro anerkannt, wie der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin erklärt. Allerdings ist diese Frage nach wie vor rechtlich umstritten.

Nach Angaben des Steuerberaterverbandes ist vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg nun eine neue Klage anhängig (Aktenzeichen: 10 K 4245/11). Der Kläger will erreichen, dass seine Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt werden und damit beim Start in den Beruf die Steuerlast senken.

Angesichts dieses neuen Musterverfahrens sollten Studenten oder Auszubildende die Ausbildungskosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen, empfiehlt der Verband. Erkennt das Finanzamt die Ausgaben nicht an, sollten Betroffene Einspruch einlegen und unter Berufung auf den Rechtsstreit das Ruhen des Verfahrens beantragen.

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