Mitgliedschaft in Online-Partnerbörse widerrufbar

Leipzig (dpa/tmn) - Verbraucher können die Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung widerrufen. Ähnlich wie bei anderen im Netz gekauften Gütern und Dienstleistungen handelt es sich dabei um einen sogenannten Fernabsatzvertrag.

Von Fernabsatzverträgen kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen - auch bei einer Online-Partnervermittlung. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. Januar 2012 gilt das auch für teure Zusatzleistungen wie eine Persönlichkeitsanalyse (Aktenzeichen: 312 O 93/11).

Nach Ablauf der 14 Tage lässt sich die Mitgliedschaft nur nach Ablauf der Vertragslaufzeit auflösen. Ob bei Partnervermittlungen auch eine fristlose Kündigung aus einem sogenannten wichtigen Grund möglich ist, ist den Angaben nach rechtlich umstritten. Ein wichtiger Grund wäre in diesem Fall zum Beispiel eine schwere Krankheit.

Anders als bei Internet-Kontaktbörsen liefern Partnervermittlungen ihren Kunden von sich aus passende Kontaktvorschläge. Das ist in der Regel aber mit Kosten verbunden. Die Angebote lohnen sich daher nur für Nutzer, die tatsächlich ernsthaft auf der Suche nach einer Beziehung sind, raten die Verbraucherschützer. Mit persönlichen Daten sollte man aber auch in solchen Fällen sparsam umgehen und nur das über sich preisgeben, was für die Partnersuche wirklich gebraucht wird.

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