Mit rezeptfreien Medikamenten Steuern sparen

Berlin (dpa/tmn) - Mit Quittungen für rezeptfreie Arzneimittel lassen sich Steuern sparen. Die Kosten der privat bezahlten Medikamente können in der Einkommensteuererklärung 2011 als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.

Wer rezeptfreie Medikamente kauft, sollte die Quittung und das Rezept aufheben. Denn die Kosten kann man unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband in Berlin (DAV) hin. Es müsse allerdings nachgewiesen werden, dass die Medikamente medizinisch notwendig waren. Dafür kann ein Grünes Rezept hilfreich sein, mit dem der Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt und das der Apotheker als Quittung stempelt, so der DAV.

Ob und in welcher Höhe das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, werde von Fall zu Fall entschieden. Der DAV weist darauf hin, dass krankheitsbedingte Kosten nur dann steuermindernd wirken, wenn sie eine zumutbare Belastung übersteigen. Wer im vergangenen Jahr keine Belege für Arzneimittel aufgehoben hat, die die Krankenkasse nicht erstattete und die er selbst zahlte, sollte in diesem neuen Jahr alle Belege für die Steuererklärung 2012 sammeln.

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