Mietrecht: Das ändert sich

Die Kündigungsfristen sollen angeglichen werden. Und Vermieter sollen zudem vor Mietnomaden geschützt werden.

Düsseldorf. Rund ein Dreivierteljahr ist es her, dass die schwarz-gelbe Regierung ihren Koalitionsvertrag unterzeichnete. Darin beschlossen CDU/CSU und FDP, das aktuelle Mietrecht in einigen Punkten zu ändern.

Bislang ist es bei Absichtserklärungen geblieben. Doch spätestens in einigen Monaten, nach der parlamentarischen Sommerpause, dürfte sich die Regierung an die Umsetzung des Koalitionsvertrags machen. Was erwartet Mieter und Vermieter dann? (Siehe Kasten)

Unter anderem geht es um die Mietminderung bei energetischer Sanierung: Der Eigentümerverband Haus & Grund spricht sich dafür aus, dass Mieter bei energetischen Sanierungen künftig keine Mietminderung mehr beanspruchen dürfen. "Schließlich wird durch das Minderungsrecht das energetische Modernisieren praktisch verhindert", sagt Andreas Stücke, von Haus & Grund.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt dagegen, dem Mieter dürfe kein Nachteil daraus entstehen. "Außerdem mindert er die Miete ja nicht etwa, weil energetisch saniert wird, sondern weil er für sein Geld nicht die volle Gegenleistung erhält", erklärt Ulrich Ropertz vom DMB.

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