Mehr Zinsen für Neukunden: Tagesgeldkonto öfter wechseln

Berlin (dpa/tmn) - Fleißige werden belohnt: Wer mehrmals im Jahr sein Tagesgeldkonto wechselt, kann mehr für sich herausholen. Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest erhalten Neukunden derzeit zwischen 0,8 und 1,25 Prozent Zinsen.

Mehr Zinsen für Neukunden: Tagesgeldkonto öfter wechseln
Foto: dpa

Das ist zwar nicht viel, aber immerhin mehr Zinsen als Bestandskunden bekommen - hier liegen sie derzeit zwischen 0,05 und 0,7 Prozent, wie aus dem Bericht der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2016) hervorgeht. Ein Tagesgeldkonto eignet sich für alle, die sicher und flexibel sparen wollen. Worauf sie beim Wechseln achten sollten:

Konditionen: Verbraucher sollten die Neukundenangeboten kritisch vergleichen - neben den Zinsen sind der maximale Anlagebetrag sowie die Laufzeit der Zinsgarantie entscheidend. Außerdem sollten sie darauf achten, ob der Anbieter an die deutsche Einlagensicherung gebunden ist. Denn dann ist auch im Fall einer Bankpleite das Sparguthaben bis zu 100 000 Euro abgesichert.

Wechseln: Dieser Schritt ist mittlerweile bei vielen Instituten auch von zu Hause aus möglich - dank eines neuen Nachweisverfahrens können sich Verbraucher unkompliziert per Video-Chatidentifizieren. Dafür brauchen sie nur ihren Personalausweis, ein Notebook mit eingebauter Webcam sowie eine Onlineverbindung. Die Warentester raten jedoch davon ab, für das Verfahren Skype zu verwenden. Besser für die Datensicherheit sei es, einen Video-Chat im Browser zu starten - etwa über Firefox oder Chrome.

Steuern: Wechseln Verbraucher mehrmals im Jahr ihre Bank, müssen sie an die Abgeltungssteuer denken. Sie sollten also ihren Sparerpauschbetrag auf die einzelnen Banken aufteilen. Jeder Sparer hat pro Jahr bis zu 801 Euro zur Verfügung, bei Ehepaaren sind es 1602 Euro. Wer einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellt, erhält die Zinserträge unter Umständen ohne Abzüge - das gilt besonders, wenn er den Steuerpauschbetrag nicht ausschöpft. Wer zu viel Steuern gezahlt hat, etwa weil er den Freistellungsauftrag falsch verteilt oder vergessen hat, kann sich diese mit Hilfe der Anlage KAP bei der Steuererklärung vom Fiskus zurückholen.

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