Untätigkeitsklage : Langsames Jobcenter: Hartz-IV-Empfängerin steht Geld zu
Karlsruhe Weil das Jobcenter sich mit einer Kostenerstattung zu lange Zeit ließ, klagte eine Antragstellerin wegen Untätigkeit. Schließlich zahlte die Behörde. Aber wer trägt nun die Gerichtskosten?
Im Streit um die Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Jobcenter hat eine Hartz-IV-Empfängerin erfolgreich in Karlsruhe geklagt. Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich begründet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.
Die Frau hatte 2020 zu Recht Widerspruch eingelegt, weil das Amt bei der Berechnung ihrer Leistungen fälschlicherweise von einem zu hohen Einkommen ausgegangen war. Laut Bescheid sollte sie die Kosten dafür auf Antrag erstattet bekommen.
Als nach sechs Monaten immer noch nichts passiert war, erhob sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Darmstadt. Der Rechtsstreit erledigte sich, weil das Jobcenter jetzt aktiv wurde. Die Frau wollte aber auch für dieses Verfahren eine Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten.