Lange Krankheit: Kein Anspruch auf Dienstwagen

Erfurt (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Dienstwagen, wenn sie wegen Krankheit länger ausfallen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor (Aktenzeichen: 9 AZR 631/09).

Demnach ist das Überlassen eines Pkw zur privaten Nutzung eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Bauleiter einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Mann fiel wegen einer Krankheit mehrere Monate aus. Der Arbeitgeber verlangte den Dienstwagen daraufhin zurück. Erst nachdem der Beschäftigte seine Arbeit wieder aufgenommen hatte, bekam er auch wieder ein Auto. Der Beschäftigte wollte dennoch eine Entschädigung für die Zeit, in der er keinen Wagen zur Verfügung hatte.

Das lehnten die Richter aber ab. Überlasse ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Dienstwagen, sei dies ein steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts, befanden sie. Sei ein Beschäftigter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, bestehe für den Arbeitgeber keine Pflicht mehr zu Gehaltsfortzahlung. Damit habe der Beschäftigte auch keinen Anspruch mehr auf das Dienstauto.

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