Kontrolle: Betrunken fahren - Eine Straftat

Zu Karneval wird viel getrunken. Damit Sie aber nicht den Führerschein verlieren, sollten Sie Folgendes beachten.

<strong>Bonn. Seit der Antike existiert der Begriff Narrenfreiheit - er steht für das Recht des Narren, seinem Herrn auch unbequeme Dinge sagen zu dürfen, ohne dass er fürchten muss, dafür bestraft zu werden. Heute wird Narrenfreiheit in der Regel mit der Zeit von Fasching und Karneval verbunden. Anders als in Zeiten der Hofnarren hat die Freiheit hinter der Pappnase heute jedoch ihre Grenzen. Das gilt gerade im Hinblick auf den Straßenverkehr. Worauf Verkehrsteilnehmer in der närrischen Zeit zu achten haben, beschreiben einige Tipps und Hinweise:

Promille

Promille sind das eigentliche Problem in der Karnevalszeit - und damit verbunden steht die Frage im Raum, welche Grenzen es gibt. Bekannt ist die Regel, dass niemand mit mehr als 0,5 Promille hinters Lenkrad darf. Wer das tut und erwischt wird, muss mit 250 Euro Bußgeld, vier Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Doch es kann schon bei 0,3 Promille riskant sein. Wer bei einem solchen Blutalkoholwert "alkoholtypische" Verhaltensweisen zeigt oder einen Unfall verursacht, kann dafür belangt werden.

Volltrunken sind Menschen, die mehr als nur ein paar Bier genossen haben. Sie fallen in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit, die ab 1,1 Promille gilt. Das Fahren in einem derart betrunkenen Zustand stellt eine Straftat dar, die mit hoher Geldstrafe, mindestens neun Monaten Entzug der Fahrerlaubnis und sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Bei 1,6 Promille und mehr gibt es die Fahrerlaubnis erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zurück.

Restalkohol ist ein Problem, an das nicht nur im Karneval zu wenige Autofahrer denken. Denn wenn der Alkohol erst einmal im Blut ist, muss er auch wieder hinaus - und das geht nicht so schnell, wie es sich mancher vorstellt. Als Faustregel gilt, dass pro Stunde etwa 0,1 Promille abgebaut werden: Wer also nachts um ein Uhr mit mehr als einem Promill Blutalkohol ins Bett fällt, hat am nächsten Morgen um sechs Uhr immer noch gut 0,5 Promille intus. Der Weg zur Arbeit sollte dann nicht mit dem Auto angetreten werden.

Herantrinken an etwaige Promille-Grenzen ist heute kaum mehr möglich. In vergangenen Zeiten wurde gern behauptet, dass ein großes Glas Bier die einstige Grenze von 0,8 Promille nicht gefährdet - was jedoch auch damals schon mancher in der nächsten Polizeikontrolle bereute. Die aktuellen niedrigen Grenzwerte machen es nahezu unmöglich, auch mit geringem Alkoholgenuss noch unter den Grenzwerten zu bleiben.

Alkoholtester werden gerne im Zusammenhang mit dem Herantrinken an die Grenzwerte genutzt. Allerdings sind sie wegen der niedrigen erlaubten Blutalkoholwerte zum einen eher überflüssig. Zum anderen warnen die Fachleute der Verkehrsclubs, dass die Genauigkeit der Messwerte schwanken kann.

Tricks, mit denen sich die Wirkung des Alkohols auf den Organismus mindern lässt, werden oft hinter vorgehaltener Hand weitergegeben. Sie haben jedoch einen Nachteil: Kein Trick hält, was er verspricht. Weder ein voller Magen noch Kaffee oder Cola sind wirksame Mittel, um die Aufnahmegeschwindigkeit des Alkohols ins Blut nennenswert zu verringern.

Verantwortung trägt immer der Fahrer. Das gilt auch, wenn es sich bei den Passagieren um völlig Betrunkene handelt, die es spaßig finden, einfach mal am Lenkrad zu reißen. Der Fahrer sollte sich also schon vor dem Start mit seinen nicht hundertprozentig zurechnungsfähigen Passagieren überlegen, ob er das Risiko auf sich nehmen will - oder ob es nicht ratsamer ist, die Fahrt dem Taxifahrer zu überlassen.

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