Nach Vorfall in Düsseldorf : Koffer kommt nicht rechtzeitig an - Das sind die Rechte von Pauschalurlaubern
Hannover/Düsseldorf Wenn der Koffer beim Flug auf der Strecke bleibt, kann einem das den Urlaub gründlich vermiesen. Welche Rechte haben Pauschalreisende in solchen Fällen?
Wenn der Koffer nicht rechtzeitig am Urlaubsziel ankommt, dürfen Pauschalreisende den Preis mindern. „Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass das Gepäck und der Reisende pünktlich und unbeschädigt am Reiseziel ankommen“, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ist dies nicht der Fall, haben Pauschalurlauber einen Minderungsanspruch.
Um ihre Rechte geltend zu machen, müssen Reisende direkt nach der Landung den Verlust ihres Koffers am „Lost-and-Found“-Schalter des Flughafens melden. „Dort erhalten sie eine schriftliche Bestätigung, die sie später beim Reiseveranstalter einreichen müssen.“ Zudem sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort über das fehlende Gepäckstück informieren, um ihre Ansprüche zu wahren und dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, den Reisemangel zu beheben.
Die Anzahl der Tage, die Reisende auf ihr Gepäck warten müssen, beeinflusst die Höhe der Preisminderung. „Taucht das Gepäck im Extremfall während des gesamten Urlaubes nicht auf, sind bis zu 50 Prozent Preisminderung möglich“, sagt Degott. In so einem Fall seien auch Ansprüche auf Schadenersatz denkbar.