Kein Anspruch auf rauchfreie Restaurant-Terrasse

Köln (dpa/tmn) - Zigarettengestank beim Essen empfinden viele als unangenehm. In den Räumen eines Restaurants sind die Gäste meist vor dem Rauch geschützt. Doch wer auf der Terrasse Platz genommen hat, muss sich die Belästigung gefallen lassen.

Nichtraucher haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine rauchfreie Restaurant-Terrasse. „Draußen darf grundsätzlich geraucht werden“, erklärt Rechtsanwalt Norbert Schönleber aus Köln. Das heißt: Im Außenbereich müssen Nichtraucher den Qualm am Nachbartisch im Zweifel hinnehmen.

„Das gilt auch, wenn da vier Leute sitzen, die eine Zigarette nach der anderen rauchen“, erklärt das Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Allerdings habe der Gastwirt auch draußen das Hausrecht. Er könne es verbieten, dass zum Beispiel im Restaurant-Garten oder auf der Terrasse geraucht wird. Daran müssten sich Raucher dann halten.

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