Kanzlei als Hobby: Dauerhafte Verluste nicht absetzbar

Münster (dpa/tmn) - Erwirtschaftet eine Rechtsanwaltskanzlei jahrelang nur Verluste, lassen sich diese nicht steuerlich geltend machen. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.

Bei einer dauerhaft defizitär geführten Kanzlei entsteht der Eindruck, dass der Anwalt seine Büro nur als Hobby führt, berichtet die „Neue juristische Wochenschrift“ unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Az.: 7 K 2000/11 E). Die mit der Kanzlei erwirtschafteten Verluste können in diesem Fall nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Rechtsanwalt eine Kanzlei betrieben, in der er mehrere angestellte Anwälte beschäftigte. Der Kläger erwirtschaftete mehrere Jahre hintereinander Verluste im fünf- und sechsstelligen Bereich. Diese verrechnete er mit positiven Einkünften unter anderem aus Vermietung und Kapitalvermögen. Nach einer Prüfung wertete das Finanzamt den Betrieb seiner Kanzlei allerdings als Hobby. Die Verluste wurden nicht mehr anerkannt.

Die Klage gegen diese Entscheidung blieb ohne Erfolg. Wenn der Kläger auf die Einkünfte aus der Kanzlei angewiesen wäre, hätte er auf seine Angestellten verzichtet. Offenbar habe er aber nicht die Absicht gehabt, Gewinn zu erzielen. Denn, so rechneten die Richter dem Kläger vor, ohne die Personalkosten hätte es ein durchweg positives Geschäftsergebnis gegeben.

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