Justitia erhöht die Preise: Rat zu günstigen Konditionen suchen

Berlin (dpa/tmn) - In Deutschland wird das Recht teurer. Gerichte, Anwälte, Notare, Gutachter bekommen künftig mehr Geld. Die gesetzliche verordnete Preiserhöhung trifft fast alle Bereiche: von Autounfall über Scheidung, Kündigungsschutzklage bis zum Immobilienkauf.

Wer die Hilfe eines Anwalts braucht, zahlt bald mehr. Denn noch vor der Sommerpause hat der Bundesrat das etwas sperrig klingende Kostenrechtsmodernisierungsgesetz durchgewunken. Für die Anwälte sind die im vorgesehenen neuen Preise „eine längst überfällige Erhöhung“, sagt Christina Hofmann von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Sie verweist darauf, dass die letzte lineare Gebührenerhöhung fast 20 Jahre zurückliegt.

Parallel steigen die Gerichtsgebühren. „Mit Augenmaß“ wie es beim Bundesjustizministerium heißt. Genaue Zahlen nennt das Haus nicht, Schätzungen zufolge könnte das Plus aber bei 18 Prozent liegen. Die Rechtsschutzversicherungen haben ihre Mehrausgaben schon einmal kalkuliert: 375 Millionen Euro pro Jahr.

Wer knapp bei Kasse ist und trotzdem Justitias Dienste nutzen will, hat verschiedene Optionen. Zum einen sind erstinstanzliche Verfahren bei den zum Beispiel für Hartz IV zuständigen Sozialgerichten frei; ein Anwalt ist überflüssig. Zum anderen gibt es die gesetzlich geregelten Beratungs- und Prozesskostenhilfe. In beiden Fällen zahlt der Staat den juristischen Beistand. Voraussetzung ist, dass der Bürger nicht selbst für seine Anwaltskosten aufkommen kann, wie ein Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts erläutert.

Formulare für die Beratungshilfe stehen im Internet oder sind bei Anwälten und Amtsgerichten erhältlich. Generell prüfen dem Gerichtssprecher zufolge Rechtspfleger anhand der Einkommensverhältnisse den Anspruch auf die Sozialleistung. Das Gericht gebe entweder selbst Tipps oder stelle einen Berechtigungsschein aus, mit dem der Rechtsuchende zum Anwalt geht. Der rechnet mit der Staatskasse ab. Von seinem Mandanten darf der Jurist einmalig 15 Euro verlangen.

Künftig dürfte es schwieriger werden, einen Schein zu bekommen - Rechtsuchende werden wohl öfter als bislang erst zu Verbraucher- und Schuldnerberatung oder Ämtern geschickt. Auf diese Weise wollten Bund und Länder die aufgrund der neuen Anwaltshonorare steigenden Ausgaben der Justiz bremsen, meint Rene Brosius-Linke, Referent im hessischen Justizministerium. Die Beratungsstellen dürfen genau wie Gewerkschaften und Mieterverbände Rechtsberatung machen.

Wenn Dinge gerichtlich zu klären sind, erhalten finanziell schlecht gestellte Verbraucher auf Antrag Prozesskostenhilfe (PKH). Sie wird nach einem komplizierten Schlüssel errechnet, bei dem verschiedene Freibeträge eine Rolle spielen. Für Hartz-IV-Empfänger etwa gilt ein Freibetrag von 110 Prozent des Regelsatzes. Derzeit entspricht das einem Betrag von 442 Euro. Darüber hinaus gibt es weitere Freibeträge, etwa für Kinder. Künftig werden auch die höhen Kosten von Schwerbehinderten und Alleinerziehenden berücksichtigt.

Bei der PKH kann der Rechtsuchende im Nachhinein zur Kasse gebeten werden. „Je nach dem zahlt er das Geld für Gericht und Anwalt in Raten zurück“, erläutert Christina Hofmann. Der Gesamtbetrag kann über maximal vier Jahre abgestottert werden. Danach wird der Rest meist erlassen.

An die PKH sind noch andere Bedingungen geknüpft: Geld fließt nur, wenn weder eine Rechtsschutzversicherung einspringt noch die Familie zur Unterstützung verpflichtet ist. Zusätzlich prüfen die Gerichte vorab die Erfolgsaussichten eines Prozesses. Gewinnen sie den Eindruck, die angestrebte Klage sei Unsinn, wird die PKH verweigert.

Ein anderer Haken: Die PKH deckt nur die Ausgaben für das Gericht und den eigenen Anwalt. Nach einem verlorenen Prozess bleiben Rechtsuchende auf den Kosten für den Anwalt des Gegners sitzen.

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