Justitia erhöht die Preise: Rat zu günstigen Konditionen suchen
Berlin (dpa/tmn) - In Deutschland wird das Recht teurer. Gerichte, Anwälte, Notare, Gutachter bekommen künftig mehr Geld. Die gesetzliche verordnete Preiserhöhung trifft fast alle Bereiche: von Autounfall über Scheidung, Kündigungsschutzklage bis zum Immobilienkauf.
Wer die Hilfe eines Anwalts braucht, zahlt bald mehr. Denn noch vor der Sommerpause hat der Bundesrat das etwas sperrig klingende Kostenrechtsmodernisierungsgesetz durchgewunken. Für die Anwälte sind die im vorgesehenen neuen Preise „eine längst überfällige Erhöhung“, sagt Christina Hofmann von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Sie verweist darauf, dass die letzte lineare Gebührenerhöhung fast 20 Jahre zurückliegt.
Parallel steigen die Gerichtsgebühren. „Mit Augenmaß“ wie es beim Bundesjustizministerium heißt. Genaue Zahlen nennt das Haus nicht, Schätzungen zufolge könnte das Plus aber bei 18 Prozent liegen. Die Rechtsschutzversicherungen haben ihre Mehrausgaben schon einmal kalkuliert: 375 Millionen Euro pro Jahr.
Wer knapp bei Kasse ist und trotzdem Justitias Dienste nutzen will, hat verschiedene Optionen. Zum einen sind erstinstanzliche Verfahren bei den zum Beispiel für Hartz IV zuständigen Sozialgerichten frei; ein Anwalt ist überflüssig. Zum anderen gibt es die gesetzlich geregelten Beratungs- und Prozesskostenhilfe. In beiden Fällen zahlt der Staat den juristischen Beistand. Voraussetzung ist, dass der Bürger nicht selbst für seine Anwaltskosten aufkommen kann, wie ein Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts erläutert.