Jäger darf seine Waffe nicht gegen Diebe richten

Arnsberg (dpa/tmn) - Ein Jagdgewehr dient nur zur Jagd: Wird eine Person mit einem Jagdgewehr bedroht, ist dies nach Ansicht eines Gerichts ein missbräuchlicher Gebrauch der Waffe.

Jäger dürfen mit ihren Waffen keine Diebe stellen. Denn dann riskieren sie, dass die Jagderlaubnis und der Waffenschein eingezogen werden, berichtet die „Neue juristische Wochenschrift“ unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg. (Az.: 8 K 1999/12).

In dem verhandelten Fall hatte ein Jäger Schrottdiebe auf frischer Tat gestellt. Der Mann hatte den Tätern ausgerüstet mit Tarnanzug, Gesichtsmaske und einem mit Platzpatronen geladenen Jagdgewehr aufgelauert und der Polizei übergeben. Wenig später wurden sein Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte eingezogen. Gegen diese Entscheidung zog er vor Gericht.

Ohne Erfolg: Ein Jagdgewehr dürfe nur zur Jagd verwendet werden. Der Mann habe die Waffen allerdings benutzt, um Diebe zu bedrohen. Ein solcher Einsatz sei missbräuchlich. Daher fehle dem Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für das Führen einer Waffe. Der Entzug der Jagderlaubnis und des Waffenscheins sei daher nicht zu beanstanden.

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