Hartz IV: So gibt es Geld aus dem Bildungspaket

Eltern mit niedrigem Einkommen erhalten Unterstützung für Klassenfahrten und Lernförderung.

Düsseldorf. Nachzahlungen von deutlich über 100 Euro gibt es für viele der rund 2,5 Millionen Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen. Die Anträge müssen meist bis Ende April gestellt werden. Was gilt seit 1. April?

Rückwirkend ab Januar 2011 besteht ein „Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen“. So formuliert es Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Zu den neuen Kinderleistungen gehören: Ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in Hort, Kita oder Schulen. Zudem: Pro Schuljahr 100 Euro für Schulmaterial und dazu — wenn nötig — die Übernahme von Fahrtkosten zur Schule.

Und: Die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt und für Tagesausflüge, Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist, sowie zehn Euro pro Monat für sportliche, kulturelle oder Freizeit-Aktivitäten.

Dieser monatliche Zehn-Euro-Zuschuss kann auch „gebündelt“ bewilligt werden, so ein Sprecher des Arbeitsministeriums. So kann etwa ein Kurs in den Ferien finanziert werden. Dies liege im Ermessen der Kommunen.

Für die neuen Leistungen gibt es keine Extra-Bedürftigkeitsprüfung. Anspruch darauf haben Kinder, deren Eltern Hartz IV, Kinderzuschuss, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Gerade Eltern mit niedrigem Einkommen sollten nun prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Vielleicht gibt es dafür zwar nur ein paar Euro — dafür aber das Bildungspaket für die Kinder.

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