Hartz-IV-Reform gestartet - Nachzahlung kommt

Berlin (dpa) - Lange mussten sie warten, jetzt ist es endlich so weit: 3,5 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften bekommen in den nächsten Tagen den höheren Regelsatz und eine Nachzahlung überwiesen.

Am Dienstag startete die Hartz-IV-Reform endgültig.

Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Partner bekommen Anfang April endlich den um 5 auf 364 Euro erhöhten Regelsatz ausbezahlt. Die lange umstrittene Hartz-IV-Reform ist seit Dienstag (29. März) mit der Verkündung des Gesetzespakets im Bundesgesetzblatt in Kraft. Da sie rückwirkend zum 1. Januar gilt, erhalten die Berechtigten für die vier Monate einmalig 20 Euro mehr.

Auch für das seit 1. Januar überfällige Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder ist nun nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums „der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland“ gefallen.

Danach können nun rückwirkend Anträge auf Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten für Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflüge gestellt werden. Dies gilt für rund 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen, Wohngeldempfängern und Geringverdienern.

Das Ministerium weist darauf hin, dass der Antrag auf rückwirkende Bewilligung von Bildungs- und Teilhabeleistungen bis spätestens 30. April gestellt sein muss. Die Betroffenen könnten in der Regel über die Jobcenter erfahren, wo die Anträge zu stellen sind.

Zur Auszahlung des aufgestockten Regelsatzes kündigte die Bundesagentur für Arbeit (BA) an, dass insgesamt 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften am 31. März zwei Überweisungen erhalten: Die bisherige Leistung und die Nachzahlung für den erhöhten Regelsatz für die Monate Januar bis einschließlich April. Die Nachzahlungen habe man von der laufenden Monatsüberweisung abgekoppelt, um die Vielzahl an Buchungsvorgängen „technisch zu entzerren“. Außerdem werden die Änderungsbescheide versandt. Von Mai an soll der neue Regelsatz mit den Unterkunftskosten wie gewohnt in einer Summe überwiesen werden.

Aufgrund der Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren kann es laut BA vereinzelt bei der Auszahlung wegen noch offener Fragen zu Verzögerungen kommen. In diesen Fällen werde die Nachzahlung durch die Jobcenter „zeitnah“ veranlasst.

Auch Städte und Landkreise warben vorab um Nachsicht für etwaige Unzulänglichkeiten zum Start. „Die Städte arbeiten mit Hochdruck daran, um Kindern die neuen Leistungen wie Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen oder für Nachhilfeunterricht sobald wie möglich zu vermitteln. Es wird jedoch nicht von Anfang an alles rund laufen“, sagte Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.

Er wies auf die äußerst kurze Vorbereitungszeit von nur wenigen Wochen hin. Auch gebe es noch offene Fragen, vor allem bei der Lernförderung. Unklar sei, wer feststellt, ob Nachhilfe nötig ist und was die Nachhilfelehrer pro Stunde bekommen.

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