Handy als Kieferstütze

Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kann teuer sein. Da helfen auch keine Ausreden.

Düsseldorf. Wie blöd sind Richter? Dies, so scheint es, testet manch ein Autofahrer, wenn er mit dem Handy am Ohr erwischt wurde und das Bußgeld von 40 Euro und den fälligen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei vermeiden will. Vor dem Amtsgericht Sondershausen behauptete einer, er habe einen wackelnden Unterkiefer, daher müsse er diesen beim Fahren abstützen, wofür das Handy ein ideales Werkzeug sei. Das Oberlandesgericht Hamm durfte sich die Geschichte anhören, dass der Gegenstand, mit dem ihn die Polizei da im fahrenden Auto erwischt habe, kein Handy gewesen sei, sondern ein Akku-Rasierer. Die richterliche Frage, warum er denn beim Rasieren die Lippen bewegt habe, konterte er damit, dass er ein im Radio gespieltes Lied mitgesungen habe. Klar, dass solche Ausreden die Richter nicht überzeugten. 40 Euro und ein Punkt, basta, lauteten die Urteile. Mehr Glück hatte ein Autofahrer, den die Polizei beim Handytelefonat erwischt hatte, und - obwohl er den Motor vor einer roten Ampel ausgestellt hatte - zur Rechenschaft ziehen wollte. Das Oberlandesgericht Bamberg machte das nicht mit, weil der Fahrer durch das Halten des Handys ja nicht im Verkehr abgelenkt war. In der Tat steht in § 23a Straßenverkehrsordnung, dass das Handy-Telefonierverbot nicht gilt, "wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgestellt ist." Ob es empfehlenswert ist, die Rotlichtphase fürs Telefonieren zu nutzen statt ein ruhigeres Plätzchen am Straßenrand zu suchen, steht freilich auf einem anderen Blatt.

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