Gericht: Teilnahme an Volkszählung ist Pflicht

Stuttgart (dpa) - Die Teilnahme an einer Volkszählung ist Pflicht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Eilantrag eines Mannes aus Ostfildern ab, der Auskünfte verweigert hatte und dem dafür ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro angedroht worden war.

Die Teilnahme an einer Volkszählung ist Pflicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die abgefragten Daten nicht verletzt, entschieden die Richter in ihrem Beschluss vom 17. November (Aktenzeichen: 13 K 3766/11). Eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim steht dem Kläger frei. Mit der auch als Zensus 2011 bezeichneten Erhebung wird in Deutschland seit Mai festgestellt, wie viele Menschen in Deutschland leben, was sie arbeiten und wie sie wohnen.

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