Geldtipp: Wann Geschenke Sozialleistungen gefährden
Wie sich Zuwendungen auf Kinder und Senioren auswirken können.
Düsseldorf. Was dürfen Großeltern, Onkel oder Tanten Kindern aus Hartz-IV-Familien zahlen, ohne dass die Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden?
Umgekehrt: Welche Geschenke dürfen bedürftige Senioren von Kindern und Enkeln erhalten, wenn sie die volle Grundsicherung im Alter erhalten wollen?
Wenn Über-25-Jährige Hartz IV beziehen, bitten die Ämter ihre Eltern, Großeltern und andere Verwandte nicht zur Kasse. Etwas anderes gilt aber, wenn die Verwandten von sich aus zahlen. Dann spart der Staat das Geld, das die Angehörigen zahlen, ein, indem er die Hartz-IV-Leistung kürzt. Doch dabei gelten Ausnahmen: So sind „angemessene“ Geschenke erlaubt.