Steuerpflicht Für Gewinne aus Bitcoin-Geschäften gilt Spekulationsfrist

Berlin (dpa/tmn) - Mit dem Bitcoin-Kurs ließen sich in den Wochen vor Weihnachten schnell beachtliche Gewinne erzielen. Allerdings müssen Anleger daran unter Umständen das Finanzamt beteiligen - je nachdem wie viel Zeit vergangen ist zwischen dem Bitcoin-Kauf und -Verkauf.

Steuerpflicht: Für Gewinne aus Bitcoin-Geschäften gilt Spekulationsfrist
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Grundsätzlich gelten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums für Bitcoin die Regeln für sogenannte Spekulationsgeschäfte. Das heißt: Kursgewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr lag. Ist die Jahresfrist abgelaufen, sind die Gewinne steuerfrei. Das gilt spiegelbildlich auch für Verluste.

„Werden die Gewinne innerhalb der Jahresfrist erzielt, zählen sie zum Einkommen“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Das heißt, es gilt der persönliche Steuersatz.“ Je nach Höhe des Gewinns kann dieser Steuersatz deutlich steigen.

Ein Beispiel: Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35 000 Euro hat, hat einen persönlichen Grenzsteuersatz von 35,3 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Fällig werden rund 7424 Euro Steuern. Erzielt ein solcher Steuerzahler innerhalb der Jahresfrist einen Gewinn aus Bitcoin-Geschäften in Höhe von 20 000 Euro, steigt der persönliche Steuersatz auf 44,3 Prozent samt Solidaritätszuschlag. Zusätzlich zahlt der Anleger in diesem Fall rund 8000 Euro Steuern.

Erzielt der Anleger innerhalb der Spekulationsfrist dagegen Verluste, kann er diese auch nur mit entsprechenden Gewinnen gegenrechnen. „Wenn es keine entsprechenden Gewinne gibt, können Sie die Verluste über die Einkommensteuererklärung feststellen lassen“, sagt Rauhöft. „Dann können sie auch später mit Gewinnen verrechnet werden.“

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