Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung nutzen

Berlin (dpa/tmn) - Fördert ein Unternehmen die Gesundheit seiner Mitarbeiter, schlägt sich das steuerlich positiv nieder. Außerdem sind die Beschäftigten im Idealfall weniger krank und leistungsfähiger.

Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung nutzen
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Gesunde Mitarbeiter zahlen sich für Arbeitgeber aus. Damit die Mitarbeiter auch fit bleiben, können Chefs in die Gesundheitsförderung ihrer Beschäftigten investieren. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Jeder Mitarbeiter kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bekommen. Die Leistungen muss der Arbeitgeber aber zusätzlich zum Arbeitslohn erbringen. Für eine Gehaltsumwandlung gibt es den Freibetrag also nicht.

Allerdings werden nicht alle Maßnahmen steuerlich gefördert. Der Arbeitgeber kann die Kosten nur für Kurse übernehmen, die helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern. Darunter fallen zum Beispiel Kurse zur Stressbewältigung oder gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen. Anerkannt werden etwa Kreislauftrainingskuren, Massagen für Mitarbeiter, Wirbelsäulentherapie, Rückentrainingsprogramme, aber auch Maßnahmen zur Ernährung und Betriebsverpflegung.

Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereinen oder Fitness-Studios sind hingegen nicht steuerbefreit. Hier vermuten die Finanzbehörden in erster Linie privates Interesse. Grundsätzlich gilt der Freibetrag für jeden Arbeitnehmer. Wird die Grenze überschritten, wird nur der den Freibetrag übersteigende Anteil versteuert.

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