Förderkredit kann nicht mit Steuerbonus kombiniert werden

Berlin (dpa/tmn) - Zinsverbillige Darlehen unterstützen den Bürger bei bestimmten Bauvorhaben wie einer effizienteren Heizungsanlage. Doch wer solche Förderkredite in Anspruch nimmt, kann die Kosten nicht mehr von der Steuer absetzen.

Förderkredit kann nicht mit Steuerbonus kombiniert werden
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Die Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten können zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. Auch öffentliche Förderkredite für Sanierungsarbeiten, wie Kfw-Programme, können in Anspruch genommen werden. „Verbraucher sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Inanspruchnahme eines öffentlichen Förderkredits die steuerliche Berücksichtigung ausschließt“, gibt Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund zu bedenken. Im Einzelfall sollte daher die günstigste Variante berechnet werden.

Wer Arbeiten am Haus von Handwerkern durchführen lässt, kann von einem Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Arbeitskosten - maximal 6000 Euro im Jahr - profitieren. Auf Antrag vermindert sich so die Steuerlast um bis zu 1200 Euro. Der Steuerbonus ist allerdings ausgeschlossen, wenn für eine Maßnahme gleichzeitig zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Selbst wenn das öffentliche Darlehen oder der Zuschuss nicht ausreicht, um die gesamten Kosten abzudecken, können die übersteigenden Aufwendungen der einzelnen Maßnahme nicht als Steuerbonus berücksichtigt werden. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass eine Aufteilung einer Maßnahme in einen öffentlich geförderten Teil und einen Steuerbonus ausgeschlossen ist.

Anders werden mehrere Einzelmaßnahmen beurteilt, die zeitgleich durchgeführt werden. Beauftragt also zum Beispiel ein Eigentümer für den Einbau einer energieeffizienten Heizungsanlage eine Heizungsfirma und beantragt dafür öffentliche Fördergelder, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden. Wird gleichzeitig an den Außenwänden eine Wärmedämmung angebracht, ist für die anfallenden Arbeitskosten - wenn dafür keine öffentliche Förderung erfolgte - eine Steuerermäßigung möglich.

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