Flexstrom-Kunden müssen sich an Insolvenzverwalter wenden

Rostock (dpa/tmn) - Am 1. Juli wurden die Insolvenzverfahren für die Flexstrom Gruppe eröffnet. Betroffen sind Kunden von FlexStrom, Flexgas, Löwenzahn Energie und OptimalGrün. Sollten sie noch Geld bekommen, müssen sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kunden von FlexStrom, Flexgas, Löwenzahn Energie und OptimalGrün müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock hin. Wichtig zu beachten: Forderungen, die vor dem 1. Juli angemeldet wurden, sind unwirksam.

Eile ist jedoch zunächst nicht geboten: Die Betroffenen werden bis Ende September vom Insolvenzverwalter angeschrieben und erhalten auf diesem Weg ein Anmeldeformular, erklären die Verbraucherschützer. Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine schnelle Zuordnung. Jede ordnungsgemäß angemeldete Forderung muss im Verfahren berücksichtigt werden.

Bei der Größe des Insolvenzverfahrens ist aber damit zu rechnen, dass der Vorgang einige Wochen in Anspruch nimmt. Wer als ehemaliger Kunde und Gläubiger bis Mitte Oktober 2013 noch keinerlei Nachricht erhalten hat, sollte sich an das Insolvenzverwalterbüro - und nicht an das Amtsgericht - wenden. Betroffene weisen das Büro am besten schriftlich darauf hin, dass sie bei der Ermittlung der Gläubiger offensichtlich übersehen wurden.

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