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Falschberatung bei offenen Immobilienfonds - Verjährung droht

München (dpa/tmn) - Viele Anleger halten Anteile offener Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden. Betroffene sollten sich überlegen, ob sie Ansprüche wegen Falschberatung geltend machen wollen.

Ende 2013 läuft die Verjährungsfrist für viele Produkte ab.

Am Jahresende läuft die Verjährungsfrist für den Großteil der offenen Immobilienfonds ab, die abgewickelt werden. Das erklärt Rechtsanwältin Elke Schubert in München.

Betroffen sind den Angaben zufolge insgesamt 13 offene Immobilienfonds. Da die Schließungen vieler Fonds 2010 stattfanden, verjähren die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Fehlberatung zum 31.12.2013. Fehlerhaft kann eine Beratung sein, wenn bei der Vermittlung einer Anlage nicht über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurde.

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